Auf die Frage der Bürgerinitiative STOPPT A52 Gladbeck
Als Bürgerinitiative sind wir ausserordentlich daran interessiert, den Zeitraum der Offenlage zu erfahren und zu nutzen.
> Für uns BürgerInnen ist der Zeitraum von vier Wochen Offenlage und insgesamt sechs Wochen Einspruchszeit für ein derart umfangreiches Bauvorhaben extrem kurz!
> Deshalb bitten wir Sie, uns zumindestens mitzuteilen, auf welchen Zeitraum wir uns einstellen müssen, d. h. ab wann frühestens die Möglichkeit besteht, dass das Planfeststellungsverfahren von Ihnen eingeleitet wird.
war von der Bezirksregierung Münster folgendes zu erfahren:
…. die Prüfung der Unterlagen ist noch nicht zum Abschluss gekommen. Die Auslegung der Planunterlagen wird daher nicht vor den Herbstferien beginnen,
da während der Ferien keine Auslegung erfolgt. Es ist beabsichtigt, dass die Offenlegung der Planunterlagen mindestens 14 Tage vorher ortsüblich bekannt gemacht wird, so dass alle Verfahrensbeteiligten sich auf die Planauslegung gut einstellen können. Von den gesetzlich vorgebenen Fristen für die Offenlage und die Möglichkeit zur Erhebung von Einwendung kann allerdings leider nicht abgewichen werden.