NRW-Freizeitlärmverordnung völlig ausreichend! Aber wie steht die Stadt Essen dazu?

Buchenwald grüne Blätter 10 Blankenheim Herbst 2009 Foto Schruck IMGP2438Die Stadt Bonn möchte – unterstützt vom Städtetag NRW – dass die Freizeitlärmrichtlinie NRW an die von Niedersachsen angepasst wird und im Jahr 18 statt 14 laute Veranstaltungen (vor 22 Uhr) erlaubt sein sollen. Man rechne sich das mal aus aufs Jahr gesehen, was das bedeutet (wenn man die Ferien mal raus nimmt…)

Hier Infos der Stadt Bonn zum Thema, die beklagt, dass sie in ihrer engen Lage einige laute Veranstaltungen nicht mehr machen darf. Mehr Infos auch im Pressebericht  des eher wirtschaftsfreundlichen Generalanzeigers. Das mit den Wasserspielen wirkt zynisch, denkt man an tieffrequente Störungen von Musikveranstaltungen!

Eine Erhöhung der städtischen Spielräume bei lärmenden Veranstaltungen bringt letztlich mehr Lärm in die Stadt. Wenn man Leute anziehen will in den Innenstädten zu wohnen, darf es da aber nicht lautet werden!!!!! Die ständig wachsenden Anforderungen an Berufstätige und die Hektik um Email, Smartphone und Terminen brauchen einen Gegenpol der Ruhe – auch im städtischen Raum. Noch mehr Lärm zulassen ist da kontraproduktiv – auch aus wirtschaftlicher Sicht (Krankenkassen, Kosten für psychische Erkrankungen,…).

Und leider ist die Natur ist ja auch längst kein Garant mehr für Stille

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