Handelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada – was hat das mit Fluglärm zu tun?

Logo Bürger gegen FluglärmVon der Bundesvereinigung gegen Fluglärm und der Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V., Greven erhielten wir folgende Info:

Die Liebe Fluglärmgegner,
bitte unterstützen und verbreiten Sie diesen Online-Appell gegen das
Handelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada, u.a. auch um zu verhindern,
dass künftig kanadische Fluggesellschaften die Aufhebung von
Nachtflugverboten vor privaten Schiedsgerichten einklagen können. Über
370.000 Menschen haben sich diesem Appell bereits angeschlossen.
Weiteres unter: https://www.campact.de/ceta/appell/teilnehmen/

Mit freundlichen Grüßen
Helmar Pless, Pressesprecher der Bundesvereinigung gegen Fluglärm

Und

Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter!

Über die “Tagesschau” von ARD ist inzwischen der Text zum geplanten
Handelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada der Öffentlichkeit bekannt
geworden. CETA ist gewissermaßen der “Vorläufer” für das geplante
Handelsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA.

Wenn die EU und Kanada das CETA-Abkommen in dieser Form abschließen, droht
unsere Gesetzgebung zum Spielball internationaler Konzerne zu werden. Die
Konzerne könnten dann über ihre kanadischen Tochterfirmen klagen, wenn
Regeln zum Sozial-, Umwelt- oder Verbraucherschutz ihre Gewinne schmälern.
Geheim tagende, private Schiedsgerichte dürften Milliardenstrafen verhängen,
die wir aus Steuergeld begleichen müssen.
Konzernnahe Anwaltsfirmen stellen zugleich Richter, Kläger und Verteidiger
in diesen Verfahren. Näheres können Sie/könnt Ihr der Homepage von
www.campact.de entnehmen.

Dort ist auch die Unterzeichnung eines Appells möglich, mit dem das
geplanten CETA-Abkommen verhindert werden soll.

Wenn das geplante CETA-Abkommen in Kraft tritt und – wovon auszugehen seine
dürfte – ein vergleichbares TTIP-Abkommen der EU mit den USA in Kraft treten
wird, dürfte diejenigen nationalen Staaten der EU, die Regelungen von
Nachtflugverboten an ihren Flughäfen treffen, wohl von kanadischen bzw.
US-Luftverkehrsgesellschaften vor entsprechenden Schiedsgerichten auf
Schadensersatz verklagt werden. Ob wir dann noch Nachtflugverbote haben bzw.
bekommen werden? Wohl kaum.

Ich bitte Sie, den Appell auf der Seite www.campact.de zu unterzeichnen und
möglichst vielen Bekannten eine entsprechende Bitte zuzusenden.

Mit freundlichen Grüßen

Ludger Schulze Temming, Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V., Greven

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