In erster Linie waren es vorgetragene Gründe der Leistungsfähigkeit durch eine drohende, einstreifige Verkehrsführung.
In 2.Linie müssen die Kanalschächte so nah an der Überholspur erneuert werden, dass ein Eingriff in den Mittelstreifen obligatorisch sei.
Drittens ließe sich der Zeitraum des Eingriffes nicht auf die Osterferien beschränken; erst am Ende der Sommerferien könnte der Bau-Bereich endgültig verlassen werden.
Der Hinweis auf verpflanzbare, junge Bäume wurde (zB auf den, der noch im Dreibock steht) aufgenommen und an GGE zur Umsetzung herangetragen.
Bei der Schlussabstimmung stimmten 3 GRÜNE und 1 Linke dagegen, alle anderen dafür!
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