Begeht die Stadt Mülheim tatsächlich an der Essener Stadtgrenze den Tabubruch und greift in den Grünzug B ein?

gruenzuege Von den MBI erhielten wir folgende Mail, die der RUTE inhaltlich voll unterstützt!

Hände weg vom Grünzug B!

In der BV 2 am 29.4. und im Planungsausschuss der Stadt Mülheim am 6.5. soll der Vorhabenbezogene B-Plan „Oberheidstr./Cafe del Sol – R26 (v)“ eingeleitet werden. Bereits vor etlichen Jahren wollte die Fa. ihr „System-Cafe“ mit Blick auf die A 40 dort bauen. Wegen schwerwiegender Bedenken insbesondere der Umweltverbände verschwand das Vorhaben in der Versenkung. Jetzt kurz vor den Kommunalwahlen soll es nun doch auf den Weg gebracht werden.Die MBI lehnen das Projekt unabhängig von der Frage der Sinnhaftigkeit und inwieweit dadurch das Nebenzentrum an der Aktienstr. beeinträchtigt werden könnte, ab, hauptsächlich, weil es ein beträchtlicher Eingriff in den regionalen Grünzug B darstellt. Das Klimatop des Freilandklimas heute dort ist von großer Bedeutung für die Kaltluftproduktion und damit wichtiger Ausgleichsraum für die angrenzenden Bebauungsstrukturen mit teilweise hoher Verdichtung und z.T. hoher Belastung nicht zuletzt durch die A 40.[mappress mapid=”1″]
Im Bereich der Straßenbahnwendeanlage hat sich real über die Jahre ein Wald entwickelt, der für das Projekt abgeholzt werden soll. Auch das lehnen die MBI ab, unabhängig davon, dass ein Ausgleich nördlich der Oberheidstr.  irgendwie geschehen soll.
Das B-Plan-Gebiet ist im Regionalen Flächennutzungsplan als Grünfläche und im Regionalplan als Teil des Regionalen Grünzugs B festgelegt.Die R
egionalen Grünzüge müssen tabu sein, will man die Durchlüftung des Ruhrgebiets nicht beeinträchtigen!
Die Verwaltung behauptet in der Vorlage, das Gebiet habe „keine systemerhaltene Wirkung für den regionalen Grünzug, so dass dieser durch die geplante Nutzung keine Funktionseinschränkung erhält“. Da das Plangebiet ferner „nur“ 0,6 ha groß sei, brauche man auch kein Änderungsverfahren des RFNP durchzuführen. Ferner sei das Wäldchen in der StraBa-Wendeanlage zwar faktisch vorhanden, planungsrechtlich jedoch nicht gesichert. Deshalb könne es entfernt werden.
Aus Sicht des Natur-, Umwelt- und Mikroklimaschutzes ist diese Begründung zynisch, egal was planungsrechtlich erlaubt sein könnte. Zu lange war das Anknabbern der lebenswichtigen Regionalen Grünzüge im Ruhrgebiet üblich und begehrt. Immer wieder gab es auch Versuche, das Hexbachtal oder das Winkhauser Tal als die Hauptbestandteile des Grünzugs B im größeren Maße zu vermarkten. Nicht zuletzt der große Widerstand der Bevölkerung, organisiert auch von den MBI in Zusammenarbeit mit Essener und Oberhausener Initiativen und der Borbecker SPD, konnte das Schlimmste verhindern.
Doch auch die Salamitaktik, mit der kleinere Projekte wie das Cafe del Sol in den Regionalen Grünzügen platziert werden sollen, ist strikt abzulehnen, will man die wichtige Funktion der städteübergreifenden Durchlüftung unseres Ballungsraums nicht scheibchenweise dezimieren, wie das z.B. mit dem Regionalen Grünzug A in Speldorf an der Ruhrorter Straße geschah.
Die nicht mehr zu leugnende Klimaerwärmung macht einen viel besseren Schutz der Regionalen Grünzüge notwendiger denn je. Die Argumentation der Verwaltung klingt dabei wie von vorgestern, zumindest nicht im Sinne der von der selbst ernannten „Klimazone“ Mülheim so großspurig definierten Klimaziele!

L. Reinhard, MBI-Fraktionssprecher

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