„Grünen Harfe“: BI schreibt Mitglieder an – Beratung im ASP am 21. August 2012

Die BI hat die Mitglieder im ASP angeschrieben. Hier ist der Wortlaut des Schreibens:

Sehr geehrte(r)Herr(Frau) ……………………,

in der 34. Kalenderwoche d. J. wollen Sie im ASP über die Bebauung der „Grünen Harfe“ beraten. Nach der erneuten Vorstellung des Bebauungskonzeptes in der 2. Bürgeranhörung am 19.07.2012 stellen wir fest, dass Kernpunkte des am Runden Tisch gefundenen Kompro-misses, den der Stadtrat beschlossen hat, weiterhin nicht eingehalten werden. Wir zeigen diese Kritikpunkte nochmals deutlich auf und bitten Sie, die notwendigen Änderungen einzubringen und das Konzept nur mit diesen Änderungen zu verabschieden. Andernfalls muss an der Glaubwürdigkeit unserer Politiker und der beauftragten Stadtverwaltung in hohem Maß gezweifelt werden, wenn bedacht wird, mit welchem Aufwand und welchem Engagement alle Teilnehmer des Runden Tisches einschließlich ThyssenKrupp den Kompro-miss erarbeitet und diesem letztendlich zugestimmt haben.

Bitte nehmen Sie sich ein paar Minuten Zeit, die nachfolgenden Ausführungen zu lesen und zu bewerten. Dann werden Sie letztendlich bei der Abstimmung sicherlich richtig entscheiden!

BI Werden-Heidhausen im Namen vieler ebenfalls hoch engagierten Mitbürger

Essen, 11. August 2012

Sehr geehrte(r) Herr (Frau) ……………….,

erfreulicherweise hatte der ASP die 2. Bürgeranhörung beschlossen, um den hier in Werden/ Heidhausen lebenden Bürgern das Konzept für die Bebauung nochmals vorzustellen, nach dem die 1. Anhörung viele Anregungen, aber auch Kritik erbracht hatte. Doch eine solche Veranstaltung kurzfristig in der Hauptferienzeit anzusetzen, in der viele interessierte und engagierte Bürger im Urlaub weilen und daher Ihre Meinung nicht einbringen können, hat doch ein gewisses „Gschmäckle“. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

Es wäre schade, wenn es nur darum ging, eine Anhörung durchzuführen. Ziel müsste doch sein, die vielen interessierten Bürger so zu informieren, dass diese erkennen können, dass der im vorigen Jahr erzielte Kompromiss exakt umgesetzt wird. Eine Verschiebung um ca. 4 -5 Wochen wäre ratsam gewesen und hätte keine wesentlichen Auswirkungen gehabt, da das Verkehrskonzept, welches Voraussetzung für die Bebauung der Grünen Harfe ist und ein Mindestziel von 25 % Minderung des Verkehrsaufkommens in Werden beinhaltet, aufgrund weiterer Prüfungen und noch ausstehender Gutachten noch einen erheblichen Zeitaufwand benötigen wird.

Nun zu der neu vorgestellten Konzept-Variante 1A, in welche – nach den Worten des Moderators, Herrn Müller – die in der 1. Bürgeranhörung vorgetragenen Anregungen und Hinweise eingearbeitet sein sollten, um so dem Ratsbeschluss Folge zu leisten. Das ist aber in einigen wesentlichen Punkten nicht der Fall, wie nachfolgend kurz gefasst aufgezeigt wird:

► Der nicht zu bebauende Teil des TK-Areals soll lt. Stadtratsbeschluss eine zusammen hängende Grünfläche von 40 % darstellen. Die vorgestellten 40,4 % setzen sich jedoch zusammen aus nur gut 30 % zusammenhängender Fläche und vielen einzelnen Grünstreifen und kleineren Flächen innerhalb des Baugebietes. Das ist eine gravierende Abweichung vom Beschluss. Die Frage nach der Vorlage der Berechnung leider wurde negativ beschieden.
Die Variante 1A muss deshalb so geändert werden, dass eine in sich geschlossene Grünfläche von 40% des Areals tatsächlich gegeben ist.

► Die Bebauung mit 102 Wohneinheiten scheint zwar formal dem Stadtratsbeschluss zu entsprechen, jedoch wurde auf präzise Nachfrage nicht ausgeschlossen, dass in den EFH und DHH Einliegerwohnungen oder auch mehr als eine Hauptwohnung zugelassen werden könnten. Damit würde die vereinbarte Anzahl der WE nicht mehr eingehalten, was darüber hinaus zu einer wahrscheinlich erheblich größeren verkehrlichen Belastung als auch zu stärkeren Luft- und Lärmbelastungen führen würde. Deshalb: Entweder ist die Anzahl der EFH oder DHH um die Anzahl der Einlieger- oder zusätzlichen Hauptwohnungen zu reduzie-ren oder es wird der Bau von Einlieger- oder zusätzlichen Hauptwohnungen nicht zugelassen. Rein rechtlich könnte die Beschränkung dadurch fixiert werden, dass jedes EFH bzw. jede DHH nur eine WE beinhalten darf. Eine solche Vorgabe ist lt. BauGB § 9 Abs.1 Nr.6 möglich. Sie bedarf einer städtebaulichen Begründung, welche im vorliegenden Fall z. B. in der Sicherstellung einer einheitlichen Struktur des Baugebietes oder der Begrenzung der verkehrlichen Zusatzbelastungen bestehen könnte. Entscheidend wird sein, dass die Verwaltung hierzu eine städtebauliche Begründung finden will, die nur schwer angreifbar ist. Da der Grundstückseigentümer in dem zu schließenden städtebaulichen Vertrag im Übrigen nach geübter Praxis die Bestimmungen des Bebauungsplanes als für sich maßgeblich anerkennt, ist ein rechtliches Risiko durch eine Klage hier nicht zu erkennen.
Die BI hat hierzu durch einen Verwaltungsrechtler eine rechtliche Prüfung durchführen lassen. Hiernach wird die Möglichkeit einer solchen Begrenzung bestätigt und es werden konkrete Hinweise gegeben. Wir bieten an, diese rechtliche Stellungnahme durch den beauftragten Anwalt vorstellen zu lassen und die Entscheidungsfindung im ASP ggf. bei rechtlichen Zweifeln zu unterstützen.

► Die Gebäudehöhe der freistehenden EFH bzw. DHH soll etwa eine Höhe von 9 – 10 m erreichen. Hier muss es begrenzend heißen: max. 9 – 10 m, besser wäre die Beschränkung auf 8 m! Dominierende Bebauung rund um das betrachtete Areal ist 1 Vollgeschoß und ein ausgebautes Dachgeschoß. Denkbar wären auch zwei Vollgeschosse mit Flachdach. Mit dieser Bebauungsbeschränkung wäre dann die Anpassung an die Umgebungsbebauung sichergestellt.

► Die verkehrlichen Auswirkungen wurden nur auf die Bebauung der Grünen Harfe bezogen. Unter der Annahme, dass 80 % des zusätzlichen Verkehrs über Barkhovenallee/ Klemensborn nach Werden fließen, ergeben sich dort lt. dem Verkehrsexerten 744 Fahrten pro Tag an Neuverkehr. In diese Betrachtung müssen jedoch die bereits bekannten Bauvor-haben wie Barkhovenallee/Jacobsallee (45 WE), die weitere Bebauung am Friedrich-Küpper-Weg, der Neubau Ecke Iländerweg/B224 (14 WE) sowie Einzelbaumaßnahmen, die ständig stattfinden, mit einbezogen werden.
Eine Durchrechnung des Zusatzverkehrsaufkommens unter Einschluss aller genannten Baumaßnahmen (insgesamt geschätzt auf etwa 180 WE) erhöht sich die Zusatzbelastung von Barkhovenallee/Klemensborn um rd. 1.350 Kfz-Fahrten/Tag.
Die heutige Belastung der Barkhovenallee vor dem Abbiegen auf den Klemensborn wurde im Gutachten Helmert mit 2.400 Kfz-Fahrten/Tag angegeben. Das durchschnittliche Verkehrs-aufkommen auf dieser Route würde sich daher nach Durchführung aller Baumaßnahmen um mehr als 50 % erhöhen (in den Stoßzeiten anteilig natürlich viel höher!). Die Aufnahme-fähigkeit der z. T. engen Straßen muss vor Inangriffnahme des Bauplanes geprüft sein.

► Die starke Zunahme des Verkehrsaufkommens auf der Barkhovenallee/Klemensborn wird die Luft- und Lärmemissionen und damit die Immissionen auf die anliegenden Gebäude und deren Bewohner an den stellenweise sehr engen Strassen erheblich vergrößern. Dies gilt für die heutige Situation, insbesondere aber für den Fall, dass das neue Verkehrskonzept für Werden, das z. Zt. geprüft wird, umgesetzt wird. Der Nachweis der Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzwerte ist für beide Fälle zwingend erforderlich. Dies ist eine Voraussetzung für die Erstellung des Bebauungsplans.

► Folgekosten der Bebauung der Grünen Harfe außerhalb des Baugebietes dürfen die Bewohner der umliegenden Häuser nicht belasten. Beispielhaft sei hier die Ableitung des Regenwassers im Baugebiet genannt: Dies Problem soll lt. Verwaltung durch Rückstaukanal und Rückstaubecken gelöst sein. Das Gleiche gälte für die Ableitung des Abwassers durch die in Vorjahren getroffenen Maßnahmen.
Es muss vertraglich eindeutig sichergestellt werden, dass Folgekosten der Bebauung außerhalb des Baugrundstückes von ThyssenKrupp übernommen werden.

Die BI Werden-Heidhausen als Vertreter einiger tausend Bürger dieses Ortsteils fordert die strikte Einhaltung des Ratsbeschlusses vom 12. Juli 2011 als Ergebnis wochenlanger gemein-samer Diskussionen unter Berücksichtigung vieler Sachthemen auf Basis entsprechender Gutachten. Der schließlich gefundene Kompromiss des Runden Tisches wird daher auch von vielen Werdener/Heidhauser Bürgern mitgetragen, die anfangs gegen eine Bebauung gestimmt haben. Dieses Einlenken ist nicht zuletzt auch eine Folge des Beschlusses über ein neues Verkehrskonzept, dass eine spürbare Verbesserung der Verkehrssituation vor allem im Zentrum von Werden versprechen soll und erst dadurch verhindern würde, dass die vielfachen Baumaßnahmen in Heidhausen nicht zum Verkehrskollaps führen. Die Bebauung der Grünen Harfe und das Verkehrskonzept sind daher untrennbar miteinander verknüpft. Im Umkehr-schluss bedeutet dies, dass eine Offenlegung des Bebauungsplanes nur erfolgen darf, wenn die Realisierung des neuen Verkehrskonzeptes technisch und finanziell gesichert ist und die Ziele der Verkehrsminderung und der Luftbelastung nach eingehender Prüfung auch erreicht werden.
Der vom Rat beschlossene Zeitplan sieht vor, dass bei Offenlage des Bebauungsplanes  (Ende 2012) die Umsetzung wesentlicher Teile der Verkehrs- und Immissionsschutzmaßnahmen zur Erreichung von Zwischenzielen erfolgt sein soll – mindestens die Hälfte des verkehrlichen Entlastungszieles sowie die Einhaltung der Luftgrenzwerte. Die vereinbarte Parallelität, die ja ein wesentlicher Bestandteil des Kompromisses des Runden Tisches war, darf nicht aufgehoben werden. Wenn die verkehrlichen Zwischenziele nicht oder später erreicht werden, muss die Bebauungsplanung solange ausgesetzt werden. Alles andere würde den Verein-barungen des Runden Tisches völlig widersprechen.

Sehr geehrte(r)Herr(Frau) ……………………….,

wir erwarten vom ASP und damit auch von Ihnen nichts weiter als die exakte Umsetzung des Beschlusses der Vereinbarungen des Runden Tisches, die dem Stadtratsbeschluss zugrunde liegen. Dann könnten Politik und Bürger wieder im Konsens gemeinsam vorwärts gehen. Wir wünschen Ihnen hierzu den erforderlichen Mut.

Mit freundlichen Grüssen

BI Werden-Heidhausen
Ludger Hicking, Christoph Fleischer, Dr. Horst Winterberg

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