Vorgezogene Bürgeranhörung Grüne Harfe

Vorgezogene Anhörung der Bürger zum Bebauungsplan Grüne Harfe am 5.3.2012
Eine zweite Anhörung zum Bebauungsplan der Grünen Harfe ist unbedingt erforderlich

Zusammenfassung:

  • Die vielfältigen Klimaschutzprogramme der Stadt Essen müssen einbezogen werden
  • Kopplung des Verkehrskonzeptes von Werden an den B-Plan Grüne Harfe.
  • Möglichkeit des intensiven Studiums der Invis Gutachten durch die Bürgerschaft muß gewährleistet werden.
  • Planung zur Struktur und finanziellen Beteiligung der Bürger am Entwässerungsnetz sind darzulegen
  • Baukörpergestaltung, Wegeführung im Baugebiet, Energie Versorgung, Gestaltung der Freiflächen im Bebauungsgebiet als auch im öffentlichen Teil sind dazustellen
  • Berücksichtigung des P-Planentwurfes des BI muß stattfinden

Im Einzelnen

Der RUTE stellt fest, dass ein Bebauungsplan der Grünen Harfe den Zielvorhaben der Politik widersprechen. Danach sollen erhalten oder gar neue Freiflächen zugewonnen werden.

Hierzu siehe die Ausführung im „Klimabündnis/Allianz del Clima e.V.“, „Lokale Agenda 21 Prozess“, „Leitlinie für eine zukunftsfähige Entwicklung in Essen“, Konzernziel Umweltschutz“, „Integriertes Energie und Klimakonzept (IEKK), „Unsere Stadt, unser Klima“, sowie Aussagen des Projektes „Dyna Klin“, das weitere Überhitzungen der Stadt durch Versiegelung prognostiziert.
Dazu kommen Ausführungen des Ministerium für Klimaschutz Umwelt und Landwirtschaft NRW „Handbuch Stadtklima“, oder „Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit NRW“. Auch blieben Konzepte des „European Energy Award“, „Bewerbung für Green Capital“ unberücksichtigt. Ein Teil, der in diesen Hochglanzbroschüren überlebenswichtigen Ziele der Urbanisierung werden zur Disposition gestellt.

Der Bebauungsplanentwurf ist entkoppelt worden von einem neuen Verkehrskonzept für Werden. Erst bei gleichzeitiger Vorlage beider Pläne kann der Bürger sich eine Meinung bilden.
Zurzeit wird der Ratsbeschluss „Sollten bis 2013 wesentliche Zielsetzungen der Gesamtlösungen nicht erreicht werden, wird dem Rat empfohlen, vor einem Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Situationen und Ziele der Stadtentwicklung im Raum Werden neu zu bewerten“, kann alles oder nichts bedeuten und bewirken. Schon jetzt interpretieren Teile der Politiker daraus, dass eine Anhängigkeit der Bebauung von dem neuen Verkehrskonzept besteht, während der Investor erklärt, dass beides nichts miteinander zu tun hat.

Im Folgenden werden zu der Auslegung des Bebauungsplanentwurfs und der Anhörung am 5.3.2012 nur in Einzelpunkten Stellung genommen:

Es ist notwendig nach dem Klimaschutzgesetz NRW´s von 2011 laut § 5, dass ein Klimaschutzkonzept erstellt wird von der Stadt Essen nach dem man sich zu richten hat.

Die Invis-Studie ist unzulänglich. Es viele Fakten der Invis-Studie, die im übrigen durchaus anders ausgelegt werden können, als sie vorgetragen wurden. Hier ist auch zu bemängeln, dass diese Studie erstmalig an dem Abend vorgestellt wurde und die Bürgerschaft keine Gelegenheit hatte eines intensiven Studiums des vorgelegten Zahlenmateriales.

Außerdem ist es sehr fraglich, ob es unbedingt notwendig ist neue Baugebiete auszuweisen. Allein an der Ruhrtalstraße ist ein Baugebiet, das nunmehr seit 4 Jahren beworben wird und nach wie vor große Areale unbebaut sind. Außerdem sind u. a. „Heidhauser Höhen“ 70 WE, Hundewiese 45 WE, Randbebaunung Barkhovenallee nähe Kindergarten einzubeziehen.
Außerdem ist der räumliche Umfang der Invis-Studie zu klein gefasst. Hier müssen unbedingt berücksichtigt werden, Baugebiete der Scheidtschen Hallen oder das seit Jahren brachliegende Bebauungsgebiete vor der Kettwiger Brücke. Auch muss eingehen in die Beurteilung die massiven Bebauungspläne unmittelbar jenseits der Grenze Essens in Velbert. Dieses sind nur einige Planungsgebiete, die im übrigen auch in das Verkehrskonzept mit einfließen müssen.

Anmerkung zu dem Plan des überbauten Gebiets selbst

  • Die Verkehrsflächen können bei allen Varianten noch reduziert werden.
  • Um große Bodenbewegungen und das Abfangen von Höhen mit Stützmauern zu vermeiden, sollte eine weitgehende Ausrichtung an den Höhenlinien erfolgen, dass ist vielfach geschehen. Beim Bau der Häuser können die Höhenunterschiede für interessante Bautypen (z.B. „Split-Level“) genutzt werden. Für die Ausgleichsflächen (Ausgleichflächen für die Bodenversiegelung) ist ein Konzept vorzustellen.
  • Zusätzliche (öffentliche Grünflächen) Grünflächen sind nicht erforderlich. Die zukünftigen Bewohner haben große Grundstücke, auf denen sich entsprechende Gärten zur Erholung gestalten lassen. Lediglich der Spielplatz und das Wohngebiet insgesamt sollten eingegrünt werden.
  • Ein Konzept für die Freiflächen muss vorgestellt werden. Ist hier evtl. doch noch bäuerliche Nutzung (regionale Versorgung) möglich? Oder Park mit erheblichen Unterhaltungsfolgekosten? Oder besser Wald-/Wiesengestaltung?
  • Die Stellplatzfrage ist zu klären. Zwei Stellplätze oder mehr pro Wohneinheit? In den Planungsvarianten sind noch nicht einmal Garagen eingestellt.
  • Die Logistik der Realisierung des Baugebietes ist vorzustellen und soll in Abschnitten erfolgen, damit nicht die Gesamtflächen über Jahre eine Baustelle sind.
  • Für die Bauzeit ist eine Baustellenlogistik hinsichtlich der An- und Abfahrten festzulegen, auch dies muss vorgestellt werden.
  • Eine Regenwassernutzung ist vorzusehen, auch wenn aufgrund der Höhenunterschiede im Gelände die Bodenverhältnisse eine Versickerung des Niederschlagswassers nicht möglich machen. Aus den Erfahrungen mit anderen B-Plänen der Stadt wurde diese verpflichtende Forderung oft geprüft, aber in den meisten Fällen abgelehnt. Hier sind kreative innovative Systeme anzusetzen.
  • Die Kompaktheit der Baukörper unter energetischen Gesichtspunkten wird in den Vorlagen hervorgehoben. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass bei der geplanten individuellen Bauweise die Art der Baukörper nicht verbindlich vorgeschrieben werden kann, also kein durchschlagendes Argument. Die jetzige Forderung, 10 % unter der EENV zu bleiben, ist zu gering. Vor allem da diese Häuser mindestens 50 Jahre Bestand haben und somit der energetischen Herausforderung der Zukunft aufgrund der Energiewende nicht nachkommen. Es ist angezeigt Null-Energiehäuser oder sogar Energie-Plus-Häuser als Standard festzusetzen. Wenn dieses nicht über den Bebauungsplan zu regulieren ist, so muss in einem Erschließungsvertrag zwischen dem Eigentümer und der Stadt diese Maßnahmen festgeschrieben werden.
  • Für die Energieversorgung ist ein BHKW des Baugebietes geplant. Eine Ausweisung der Baufläche ist nicht vorhanden.
  • Was für ein Optimierungsplan des ökologischen Ausbaues der verbliebenen Grünfläche gibt es?
  • Die Entwässerungsplanung und Kosten sind nicht transparent, geschweige denn ob und in welcher Höhe die Bürger finanziell belastet werden.

Die vorliegenden Unterlagen reichen nicht aus, dass sie dem Anspruch einer vorzeitigen Bürgerbeteiligung gerecht werden. Es ist daher dringend erforderlich auf einer erneuten Bürgerversammlung detaillierte Planungen vorzulegen unter Einbeziehung des vierten Planes den die Bürgerinitiative erstellt hat.

Für den RUTE (Runder Umwelttisch Essen)
Dr. Horst Pomp
Plattenweiler 23
45239 Essen

Print Friendly, PDF & Email
Dieser Beitrag wurde unter Aktuelles veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.