RRX und der Lärmschutz – eine Posse der Bürokratie!

Schalldruckpegel als Lärmrelevante Messgröße – au waate… (Quelle: wikipedia)

So sehnlich Pendler und Reisende die schnelle Verbindung des Rhein-Ruhr-Express (RRX) herbeisehen: Auch der macht erst mal Krach – und den gilt es zu minimieren. Allerdings soll hier mit zweierlei Maß gemessen werden: Nur weil ein paar Monate Planungsbeginn dazwischen liegen, kommen Dortmunder nach dem Stand der Dinge anders als Anwohner in Essen, Mülheim und Bochum in den “Genuss” von niedrigeren Dezibelwerten, besser gesagt sie erhalten einen intensiveren Schutz als ihre westlichen Nachbarn! Absurd, erzeugen doch die Züge überall die gleiche Geräuschbelastung.

Sind doch “nur 5 dB(A) weniger”, die ab 1. Januar 2015 planungrechtlich lärmrelevant sind, liest man in der WAZ. Aber was bedeuten 5 dB(A)? Kaum jemand kann sich was darunter vorstellen. Man könnte jetzt den alten Logarithmus bemühen. Aber der ist leider G8 zum Opfer gefallen und blieb auch bei G9 den meisten ein Buch mit sieben Siegeln. Daher nur der vereinfachende  Hinweis: Verdopplung einer gleichlauten Lärmquelle macht ungefähr ein Zunahme von 3 dB(A) aus.

Wenn umgekehrt die Dortmunder also 5 Dezibel weniger aushalten müssen nach neuem Recht, dann dürften entweder nicht mal halb so viel Züge im östlichen Ruhrgebiet Züge fahren, was keiner will – oder aber es müsste der passive Lärmschutz so deutlich verbessert werden, dass bei den Leuten entsprechend weniger ankommt – und das kostet!

Tja, mit dem Lärm, seinen Folgen und dem Schutz davor ist das nicht so einfach… Etwas wissbegierig geworden? Wer hilft? Klar die Volkshochschule! Am 21.11. um 16:30 Uhr kann man auf dem Burgplatz durch ein bisschen Theorie und viel Praktisches den “Lärm begreifen” im Rahmen der Themenwoche “Ich und meine Stadt” (Flyer hier).

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