Auch wenn es keinen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand gibt: Zunächst nur in der Nähe von Gefahrenstellen hat die Stadt Rostock das nebenstehende Warnschild aufgestellt/angebracht. Es gibt nämlich durchaus Gerichtsurteile, die von 1,50 m Abstand ausgehen!
Auch in Essen wird der somit empfohlene Abstand von 1,50 m kaum gewahrt – wäre also auch eine vernünftige Maßnahme für Essen – insbesondere mit dem Titel Grüne Hauptstadt…
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